Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dipl. Ing. Michael Reimann - Ecomotive™/EiZ Entwicklungsgesellschaft für innovative Zündsysteme.
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Spätestens alle gefahrenen 20.000 Kilometer bzw. 600 Betriebsstunden ist das Kerzenbild zu kontrollieren und gegebenenfalls die Zündkerzen zu ersetzen oder deren Elektroden zu justieren.
Ausschluss der Einsatzbereiche
- Es ist zu überprüfen ob der jeweilige Motor und Elektronik für die Umrüstung geeignet ist.
- Über die Art der Zündanlage, welche im jeweiligen Motor verbaut ist, bitte bei dem Fachhändler oder Hersteller nachfragen oder im Werkstattbuch nachschlagen.
Haftungsausschluss:
Es sind folgende Sicherheitsbestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
Grundsätzlich ist bei Arbeiten an der Zündanlage die Zündung auszuschalten, die Spannungsquelle abzuklemmen und gegebenenfalls vorher zu entladen. An solchen Anlagen treten gefährliche Spannungen auf. Deshalb sollte diese Anlage von ausgebildeten Fachpersonal montiert werden. Niemals die Zündanlagen ohne Masseanschluß der Zündkerze betreiben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ecomotive™/EIZ - Dipl. Ing. Michael Reimann
- Allen Lieferungen und Leistungen von Dipl. Ing. Michael Reimann aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste, sowie Lieferungen, die den Versandhandel im allg. betreffen, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Es spielt hierbei keine Rolle, ob über das Internet, per Telefon, Fax, per Brief oder andere geeignete Medien geordert wurde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Dipl. Ing. Michael Reimann sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung der Schriftform.
- Dipl. Ing. Michael Reimann wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als vier Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muß mindestens zwei Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfaßt lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Kunden - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
- Rechnungen von Dipl. Ing. Michael Reimann sind mit dem Zahlungsziel, meist eine Woche, fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist Dipl. Ing. Michael Reimann berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, daß Dipl. Ing. Michael Reimann höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung von Dipl. Ing. Michael Reimann nachweist, ohne daß es der vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Für Lieferungen, welche vom Kunden, egal aus welchen Gründen, nicht abgenommen wurden, hat Dipl. Ing. Michael Reimann einen Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe der verauslagten Versandkosten zzgl. der anfallenden Bearbeitungsgebühren. Weitergehende Schadenersatzansprüche entstehen, sofern Dipl. Ing. Michael Reimann aus nichtabgenommenen Lieferungen ein höherer Schaden entsteht. Also bitte keine "Spambestellungen". Das kann sehr teuer werden.
- Geräte werden sorgfältig geprüft. Dipl. Ing. Michael Reimann leistet Gewähr dafür, daß die Geräte bei der Übergabe bzw. Versendung keine Material- und/oder Herstellungsfehler haben. Sollte ein Gerät gleichwohl fehlerhaft sein, wird es von Dipl. Ing. Michael Reimann während der Gewährleistungsfrist umgetauscht oder repariert. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware. Wird ein Mangel im vorgenannten Sinne nicht in angemessener Zeit durch Umtausch oder Reparatur beseitigt, kann der Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung ist aus technischen Gründen ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Dipl. Ing. Michael Reimann keine Gewähr dafür, daß die Gerätefunktionen den Anforderungen des Käufers genügen oder mit Komponenten in der speziellen Konfiguration beim Käufer zusammenarbeiten. Auch übernimmt Dipl. Ing. Michael Reimann keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Geräte. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind. Dipl. Ing. Michael Reimann haftet in diesen Fällen auch nicht für entstandene Folgeschäden an Motoren, Fahrzeugen und Elektronik.
- Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich, der aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen, Eigentum von Dipl. Ing. Michael Reimann. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Dipl. Ing. Michael Reimann gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, Dipl. Ing. Michael Reimann alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
- Dem Privatkunden wird ein 2-wöchiges Widerrufsrecht nach BGB für bereits abgeschlossene Kaufverträge eingeräumt. Bei Dienstleistungen beginnt diese Frist ab deren Ausführung und bei Lieferungen mit dem Erhalt der Ware. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn Dipl. Ing. Michael Reimann mit Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat. Angefallene Versandkosten und Bearbeitungsgebühren, werden bis zu einem Auftragswert in Höhe von 40.- Euro nicht erstattet. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch gefertigte Einzelgeräte und geöffnete Software sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Dipl. Ing. Michael Reimann kann vom Kunden Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung verlangen. Bei verschuldeter Verschlechterung ist Wertersatz zu leisten.
- Dipl. Ing. Michael Reimann ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
- Der Kunde verpflichtet sich, mit dem von ihm erworbenen Geräten, nicht gegen geltende Gesetze und Verordnungen zu verstossen. Der Kunde soll sich vor dem Kauf über die aktuelle Gesetzeslage seines Landes informieren. Dies betrifft insbesondere die Benutzung von technischem Gerät. Dipl. Ing. Michael Reimann übernimmt keinerlei Haftung für Gesetzesverstösse jeglicher Art durch den Kunden.
- Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort ist Ulm. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes des Lieferanten zuständig.
Ulm, 08.12.2009